Dienstag, 30. Juni 2009

....nich im Ernst???

Heute Mittag hab ich News auf Schnittberichte gelesen und meinen Augen fast nicht getraut.

"In einer Vorläufigen Anordnung gemäß §23 Abs. 5 JuschG wurde die Unrated-DVD von Saw V von Kinowelt in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen und zwar auf Liste B, also bei den Titeln, die in den Augen der BPjM als strafrechtlich relevant eingestuft werden."

Das an sich ist ja nicht sonderlich überraschend. Die Saw Filme gehn mir auch nen Tick zu weit, eine Indizierung war zu erwarten. Aber jetzt kommt der Knüller:

"Zu einer vorläufigen Listenaufnahme gemäß §23 Abs. 5 JuschG kommt es, wenn Gefahr besteht, dass ein Titel, der offensichtlich indiziert werden wird, in kurzer Zeit sehr viele Kunden findet."

Also nur, dass ich das richtig verstehe: dass die unkastrierte Fassung indiziert wird da eine FSK Freigabe verweigert wurde war ja von vornerein klar. Deswegen sind unrated Versionen auch meistens gar nicht im Fachhandel (Saturn, Media Markt, GameStop) zu finden, weil die in Schwierigkeiten kommen könnten wenn ein Titel den sie offen verkaufen schließlich indiziert wird. Macht soweit Sinn (soweit das ganze Konzept der Indizierung überhaupt Sinn machen kann :P ).
Aber dieser Film wurde jetzt schonmal vorsichtshalber vor-indiziert, da man davon ausgehen kann, dass er sich sehr gut verkaufen würde bevor er indiziert wird....

GEHT'S NOCH???

Bei sowas krieg ich echt nen Schreikrampf. Hier der ganze Artikel.


Und, weil das noch nicht genug Dämlichkeiten für einen Abend sind:
Die Justizminister der Länder halten die Kennzeichnungen der USK für zu lasch dank einer Studie von Dr. Christian Pfeiffer.

3 Kommentare:

  1. Ja also da bei Saw hab ich gestern schon auch nicht schlecht gestaunt. Von diesem Panik-Paragraphen für die "vorläufige Indizierung" hatte ich bisher auch noch nicht gehört.
    Und das traurige noch dazu: 5 der weiteren indizierten Filme dieses Monats sind sogar in der nun indizierten JK-Fassung noch geschnitten, im Einzelfall bis zu sieben Minuten.

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  2. Sogar die kastirerten Fassungen werden indiziert?
    Argh.

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