Mittwoch, 8. April 2009

Brief an die USK bez. DLC

Als ich gestern erfuhr, dass der von mir heiß ersehnte Versus-Mode von Resident Evil 5 nicht auf dem deutschen Marktplatz erscheint weil er im Gegensatz zum Hauptspiel keine Freigabe der USK bekommen hat, beschloss ich spontan der USK einen Brief zu schreiben.

Sehr geehrte Mitarbeiter der USK,


mein Name ist Konrad Huber, ich bin Student aus Freiburg und ich habe ein wichtiges Anliegen, mit dem ich mich an Sie wenden möchte. Es geht um herunterladbare Inhalte für Videospiele, sogenannten „Downloadable Content“.

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass Deutschland im Vergleich mit vielen anderen Ländern Europas oder der USA sehr strenge Gesetze hat, wenn es um „Gewalt“ in den Medien geht. Dies hängt natürlich auch zusammen mit dem Artikel §131 des deutschen Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von „gewaltverherrlichenden“ Medien verbietet. Aber es liegt auch daran, dass die USK allgemein sehr viel empfindlicher auf dieses Thema reagiert, als Ihre europäischen Kollegen wie zum Beispiel die Pegi.

Dies alles wäre an sich ja kein Problem, da es volljährigen Spielern ein Leichtes ist, sich ein Spiel im benachbarten Ausland zu kaufen, falls es in Deutschland nicht, oder nur gekürzter Form erhältlich ist.

Nun gibt es aber ein Problem: Videospiele die es in dieser Form in Deutschland nicht gibt, kann man als interessierter, erwachsener Spieler trotzdem erwerben, sogar bequem von zu Hause aus über das Internet. Solange der Lieferant sicherstellt, dass der Adressat auch alt genug ist, ist auch dem Jugendschutz genüge getan.

Beim „Downloadable Content“, kurz DLC, ist dies aber leider nicht der Fall und dies ist ein großes Ärgernis für volljährige Spieler, die zwar die vollständige Version eines Spieles besitzen, aber im Gegensatz zu Spielern in z.B. Frankreich oder England letztlich doch den Kürzeren ziehen, da ihnen ein Teil des Gesamtprodukts weiterhin verwehrt bleibt. Dazu möchte ich 2 Beispiele nennen:

  1. das in Deutschland indizierte Action-Spiel „Gears of War 2“ wurde in Deutschland nicht veröffentlicht, weil es zu „gewaltverherrlichend“ war. Trotzdem gehört dieses Spiel international zu den beliebtesten Titeln der Online-Community und hat von der Presse sehr gute Kritiken bekommen.

    Für dieses Spiel ist nun kürzlich in Europa „DLC“ veröffentlicht worden, es handelt sich um neue Karten für den Mehrspieler-Modus. Also im Prinzip an sich nichts „gewalttätiges“ an sich, nur eine neue Umgebung für Mehrspieler-Partien. Dennoch wurde der Inhalt nicht auf dem deutschen Marktplatz von Xbox-Live veröffentlicht, da das Hauptspiel in Deutschland indiziert wurde.

  2. Das letzten Monat erschienene „Resident Evil 5“ ist ebenfalls ein Action Spiel in dem es recht rabiat zur Sache geht. Im Gegensatz zu „Gears of War 2“ allerdings, wurde es in Deutschland ungeschnitten veröffentlicht, zur Freude vieler Fans der Serie. Kürzlich wurde für dieses Spiel auf dem europäischen Online Marktplatz von Microsoft und Sony der sogenannte „Versus-Mode“ veröffentlicht, eine Variante des bereits im Hauptspiel enthaltenen Bonus-Spiels „the Mercenaries“. Ich habe mir auf englischen Internetportalen Videos zu diesem Modus angesehen und Berichte darüber gelesen und allen Anschein nach, ist der einzige Unterschied zwischen dem „Versus-Mode“ und „the Mercenaries“ das man hier nicht nur vom Computer gesteuerte Gegner bekämpft sondern auch menschliche Mitspieler aus aller Welt.

    In Deutschland allerdings, wurde dieser extra Spiel-Modus nicht veröffentlicht, da er keine Freigabe der USK erhalten hat. Die einzige Erklärung die mir zu diesem Thema einfällt, ist der Versus-Mode anscheinend von einem anderen Gremium innerhalb der USK geprüft wurde als das, welches sich mit dem Hauptprogramm beschäftigt hat. Ich sehe keinen anderen Grund warum der „Versus-Mode“ keine Freigabe, bzw. eine andere Bewertung bekam als das Hauptspiel.


Deswegen habe ich eine Frage an Sie:

Wäre es nicht möglich, zusammen mit den jeweiligen Verantwortlichen der großen Spiele-Firmen (Microsoft, Sony, Nintendo) ein System auszuarbeiten, dass den Download von Zusatzinhalten erlaubt, sofern Daten vom Originalspiel bereits vorhanden sind und die Jugendschutz-Einstellungen der Konsole dies erlauben? Auf diese Weise würden die indizierten Titel nicht „beworben“ werden und deutsche Spiele-Fans könnten ganz legal auf auf die selben Inhalte zugreifen, wie ihre Mitspieler in ganz Europa.

Und wenn das zu abwegig klingt, zumindest einmal darüber nachdenken, ob Sie in machen Fällen nicht einfach zu empfindlich reagieren, wo Ihre Kollegen aus dem Ausland dem doch so viel aufgeschlossener sind.

Mir ist bewusst, dass es sicher nicht im Sinne der deutschen Gesetzgeber liegt, dass so viele Spieler in Deutschland lieber auf Fassungen aus dem Ausland zurückgreifen, aber dies schließlich einer der vielen Vorzüge einer globalisierten Welt. Trotz allem, ist der aktuelle Stand der Dinge vor allem eines: Ungerecht gegen über Spielern aus Deutschland, die einfach nur die gleichen Produkte haben wollen wie die Bewohner, der Schweiz, Österreich oder Frankreich.

Letztlich möchte ich noch hinzufügen, dass Sie hoffentlich nicht dem öffentlichen Druck nachgeben und anfangen „brutale“ Spieler härter zu bewerten, auch nicht als Reaktion auf politischen Aktionismus. Ich finde die Mitarbeiter der USK machen ihren Job soweit sehr gut, eigentlich, sogar ein wenig zu gut.

Ich hoffe, Sie lassen sich meinenVorschlag einmal durch den Kopf gehen, denn immerhin ist es so, bei all den hitzigen Debatten über das Für und Wieder von Computerspielen, wäre es für die „Gamer“ Deutschlands gut zu wissen, dass die USK hinter ihnen steht.

Hochachtungsvoll,

Konrad Huber

3 Kommentare:

  1. mal schauen ob sich dann was ändert

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  2. So schnell wird sich da nix ändern!

    Das Problem ist einfach das da wahrscheinlich viel zu alte Leute drin sitzen die absolut keinen bezug zum Thema Spiele als Hobby haben! Wie der Name schon sagt sind halt auch "nur" Spiele.

    So ähnlich muss es gewesen sein als in den 50er 60er Jahren die ganzen alten Säcke den Rock n Roll verbieten wollten!
    Die sehen nur ihre Paragraphen,Stempel aufs Spiel und fertig,um 3 gehts nach Hause.

    Habe selbst schon einen Brief an die USK verfasst und sogar eine Antwort erhalten.

    Worauf du aber besser hättest eingehen sollen miener Meinung nach, ist die Tatsache daß, selbst wenn die Downloads alle von der USK freigegeben wären und ein zbsp 10Jähriger sich die saugen würde, er ohne das Hauptspiel rein garnix anfangen könnte!

    Das verstehen die alten Hasen bei der USK meiner Meinung nach nicht!
    Denn selbst wenn der Dlc nur so vor Blut geplazten Gedärmen und zermatschten Gehirnen tropfen würde (das traurige meist sinds ja nur karten) könnte das Kind ohne Hauptprogram nicht darauf zurückgreifen.

    Das ist wie ich finde der Knackpunkt an der ganzen Sache!

    Was hat bitte schön das verbieten von Spielmodie bzw !!!Karten(also andere Bäume andere Häuser)!!! mit dem §131 zu tun?

    Den das Skurielle: wenn man soweit geht das Neue Häuser andere Umgebungen und Karten im allgemeinem von Games ohne Freigabe verboten
    werden, müssten nach Logik der USK auch zbsp Gears of war T-shirts, Bettwäsche, Poster, Aktionfiguren, Rucksäcke und und und verboten werden!!!!

    Wenn man sich das als klar denkender Mensch der 1+1 addieren kann ersteinmal auf der Zunge zergehen läßt, bemerkt man sofort wie Absurt diese ganzen verbote bezüglich der dlc sind!

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  3. Ich weiß was du meinst, aber irgendwas will ich halt tun. Und da es im Moment nicht so aussieht als würd ich nächste Woche Bundeskanzler werden beschränk ich mich halt aufs Briefe schreiben.

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